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   OLG Düsseldorf, 31.05.1979 - 2 U 129/78   

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OLG Düsseldorf, 31.05.1979 - 2 U 129/78 (https://dejure.org/1979,400)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.05.1979 - 2 U 129/78 (https://dejure.org/1979,400)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Mai 1979 - 2 U 129/78 (https://dejure.org/1979,400)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1979, 636
 
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Wird zitiert von ... (65)

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2023 - 15 U 85/22
    Eine solche Beweisaufnahme wäre für das Rechtsbestandsverfahren nicht verbindlich, könnte den Ablauf jenes Verfahrens stören, griffe letztlich in die Kompetenz für die Entscheidung über den Einspruch ein und würde den Sinn und Zweck einer Aussetzung nach § 148 ZPO, überflüssige Mehrarbeit und einander widersprechende Entscheidungen in parallelen Prozessen zu verhindern, in sein Gegenteil verkehren (st. Rspr. des OLG Düsseldorf, vgl. GRUR 1979, 636, 637 - Ventilanbohrvorrichtung; Urt. v. 19.03.2009 - I-2 U 55/08; Urt. v. 10.03.2016 - 2 U 41/15, BeckRS 2016, 120305 Rn. 107).
  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1504/10

    Unzureichende Darlegung, dass die Generalklausel des § 3 UWG neben den

    Soweit aber zur Feststellung der Rechtsbeständigkeit eines Patentes der Eintritt in die Beweisaufnahme geboten erscheint, kann im Rahmen des Verletzungsrechtsstreits nicht mit der hinreichenden Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass das Klagepatent keinen Bestand haben wird (OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 636 - Ventilbohrvorrichtung; OLG Düsseldorf, InstGE 8, 141-147).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 15 U 85/22

    Vorhangeinrichtung für Rollwagen

    Eine solche Beweisaufnahme wäre für das Rechtsbestandsverfahren nicht verbindlich, könnte den Ablauf jenes Verfahrens stören, griffe letztlich in die Kompetenz für die Entscheidung über den Einspruch ein und würde den Sinn und Zweck einer Aussetzung nach § 148 ZPO, überflüssige Mehrarbeit und einander widersprechende Entscheidungen in parallelen Prozessen zu verhindern, in sein Gegenteil verkehren (st. Rspr. des OLG Düsseldorf, vgl. GRUR 1979, 636, 637 - Ventilanbohrvorrichtung; Urt. v. 19.03.2009 - I-2 U 55/08; Urt. v. 10.03.2016 - 2 U 41/15, BeckRS 2016, 120305 Rn. 107).
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